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Den Festnetz-, Internet- oder Handyvertrag kündigen. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen? Kann ich dazu eine Tariferhöhung als Grund nutzen? Kurze Erläuterung Grundsätzliches
zur Gesetzeslage Ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen im Telekommunikationsbereich gab es in der Tat früher einmal. Da aber die Preise sich ständig ändern, wurde dieses Recht gestrichen. Was tun bei Preiserhöhungen? Obwohl
es das Sonderkündigungsrecht in der Telekommunikationsbranche nicht mehr
gibt, müssen Sie Preiserhöhungen aber auch nicht so einfach akzeptieren.
Sie haben mit dem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag geschlossen, der nicht einseitig
so einfach wieder geändert oder aufgehoben werden kann. Dies gilt
natürlich immer für alle beiden Vertragsparteien. Sie
widersprechen also und dann erhalten Sie zumeist die Kündigung, da die Telekommunikationsdienstleistungen
Massengeschäfte sind. Man kann man davon ausgehen, dass der Netzbetreiber nicht an einer Vielzahl unterschiedlicher Vertragsbeziehungen
zu den Kunden interessiert sind und es auch nicht verwalten können. Aus
diesem Grund ist es in diesen Konstellationen üblich, dass die Betreiber den bestehenden Vertrag kündigen.
Dabei ist aber auch der Betreiber an die vorher vereinbarten Kündigungsfristen
strikt gebunden. Es ist ihm so nicht möglich, ohne Einhaltung der
vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man
sehr lukrative Bedingungen hat und diese nicht so schnell aufgeben möchte. Bei
der Form der Kündigung oder des Widerspruch ist nach dem Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Widerspruches zu differenzieren.
Um keine Probleme zu bekommen, sollte man in der Lage sein, den Zugang der Kündigung beim Anbieter
nachweisen zu können. Je nach dem Zeitpunkt bieten sich dabei
unterschiedliche Vorgehensweisen an. Wenn der Kündigungszeitpunkt noch in einiger
Ferne liegt, reicht zumeist eine e-Mail oder ein Fax aus. Wenn sie dann eine Kündigungsbestätigung
erhalten, benötigen Sie sichere aber teurere Kündigungsschritte nicht mehr.
Wenn es jedoch mit dem Zeitpunkt zum Kündigungstermin enger wird, sollte
doch auf ein Einschreiben mit Rückschein zurückgegriffen werden. Mit diesem
Einschreiben lässt sich der Zugang eines Schreibens eindeutig nachweisen.
Das Bestätigungsschreiben des Netzbetreibers ist dann als Vorrausetzung
zur Wirksamkeit der Kündigung nicht erforderlich. |
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empfehlenswerte Informationen Service-Agentur, Aupair-Agentur, International Information Service |
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26.03.2010 Kündigung des Handy/ Festnetz/ Internet-Vertrags
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